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ReisePolice VISITOR

ReisePolice VISITOR - Krankenversicherung für ausländische Besucher

Die Incoming Krankenversicherung ReisePolice VISITOR wurde für Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland und der EU/EWR entwickelt und ist für folgende Zielgruppen geeignet:

  • Gäste aus dem Ausland
  • ausländische Touristen und Urlauber
  • Besucher mit Schengen-Visa / EU-Visa
  • Praktikanten, Sprachschüler
  • Geschäftsreisende
  • deutsche Staatsangehörige, die seit mehr als 2 Jahren den Wohnsitz im Ausland haben
ab
1,40 €
pro Tag

SONDERTARIF
auf einen Blick

Grundbaustein
Krankenversicherung

Laufzeit
bis 365 Tage

Altersgrenze
74 Jahre (75. Geb.)

Geltungsbereich
Deutschland, EU, EWR

Schengen-Visum
erfüllt EU-Visa Anforderungen

Selbstbehalt
25 EURO

Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall, Notfall & Gepäck

ReisePolice VISITOR - LEISTUNGEN

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.
  • Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 25 €
  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen + Inhalationen je Versicherungsjahr bis 300 €
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr bis zu 300 € bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr bis zu 600 € bei einer Vertragsdauer ab 6 Monaten
  • medizinisch notwendige Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
  • Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
  • Röntgendiagnostik
  • unaufschiebbare Operationen
  • Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
  • Überführung und Bestattung bis 10.000 €

ReisePolice VISITOR - BEITRÄGE

Die Beiträge variieren je nach Dauer Ihrer Reise sowie der Alterskategorie.
DEUTSCHLAND / EU / SCHENGEN-STAATEN
Reisedauer bis 365 Tage
Beitrag pro Tag EINZELPERSON
INCOMING REISEKRANKENVERSICHERUNG
bis 64 Jahre 1,40 €
ab 65 bis 74 Jahre 2,90 €
Zusatzpaket BASIC - Haftpflicht, Unfall, Notfall (optional)
bis 64 Jahre 0,27 €
ab 65 bis 74 Jahre 0,30 €
Zusatzpaket PROFI - Haftpflicht, Unfall, Notfall, Reisegepäck (optional)
bis 64 Jahre 0,60 €
ab 65 bis 74 Jahre 0,70 €

Mindestprämie: Incoming-Krankenversicherung 0 € / Zusatzpaket Basic 5 € / Zusatzpaket Profi 10 €

ABSCHLUSS & VERTRAG

Das Wichtigste zu den Vertragsmodalitäten.
Abschlussfrist
Ein Abschluss muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland, EU/EWR erfolgen.
Zahlweise
Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte. Die Zahlweise ist flexibel wählbar.
Bestätigung
Sie erhalten den Versicherungsschein (deutsch) sofort nach Abschluss per E-Mail.
Verlängerung
Eine Vertragsverlängerung muss geprüft und vor Ablauf schriftlich beantragt werden.
Kündigung
Die Kündigung erfolgt bei vorzeitiger Rückreise und Nachweis taggenau nach Eingang.
Rückerstattung
Bei vorzeitiger Beendigung der Reise ist eine anteilige Erstattung der Prämie möglich.

ReisePolice VISITOR - VERBRAUCHERINFORMATIONEN

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Details zu unserer Reiseversicherung.

VERSICHERER & RISIKOTRÄGER

Möchten Sie einen Schaden oder Leistungsfall melden? Hier finden Sie sachkundige Unterstützung bei Krankheit, Unfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen.

HanseMerkur Reiseversicherung AG

HanseMerkur Reiseversicherung AG

Postanschrift:
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg

Notrufservice / Schadenmeldung

24-h-Notrufnummer
+49 40 5555-7877


Schadenmeldung per E-Mail:
reiseleistung@hansemerkur.de

FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten auf oft gestellte Fragen (FAQ)
Versicherungsfähig in der Incoming Krankenversicherung ReisePolice VISITOR sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren mit ausländischer Staatsangehörigkeit die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten aber auch Personen, mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Der Versicherungsschutz muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden.

Im eigenen Heimatland oder dem Land, in dem seit mindestens zwei Jahren ein ständiger Wohnsitz besteht, hat die Versicherung keine Gültigkeit.
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