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Incoming Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste & Besucher aus dem Ausland
Die Incoming Reisekrankenversicherung ReisePolice VISUM wurde für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland oder Ländern der EU/EWR entwickelt und ist für folgende Zielgruppen geeignet:
- Gäste aus dem Ausland
- ausländische Touristen und Urlauber
- Besucher mit Schengen-Visa / EU-Visa
- Praktikanten, Sprachschüler
- Work & Travel (Visum)
- Mitarbeiter von Firmen, Behörden und Verbänden, die nicht körperlich tätig sind
ab
1,60 €
pro Tag
VORTEILE
auf einen Blick
Grundbaustein
Reisekrankenversicherung
Laufzeit
bis 365 Tage
Altersgrenze
keine
Geltungsbereich
Deutschland, EU, EWR
Selbstbehalt
0 EURO
Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall
HIGHLIGHTS DER REISEPOLICE VISUM
Vier herausragende Argumente, die für unseren Sondertarif sprechen.
erfüllt EU-Visa
Anforderungen
Heilbehandlungskosten
bis 100%
ohne
Selbstbeteiligung
optional mit
Haftpflicht + Unfallschutz
LEISTUNGEN
Detaillierte Informationen zur ReisePolice VISUM entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen sowie den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
INCOMING KRANKEN-VERSICHERUNG
- ohne Selbstbeteiligung
- freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- ambulante ärztliche Heilbehandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
- medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch Schwangerschaftsabbrüche
- Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
- ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- stationäre Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Behandlungen (ambulant und stationär)
- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über den Vertrag mitversichert wird bis 50.000 €
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfall oder Erkrankung, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
- Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
- Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
- Erstattung der Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis zur Höhe der Überführungskosten
- Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes der versicherten Person und von dort zurück zum Wohnort
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten 5.000 €
- Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus
- Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
- Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
- Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind
ASSISTANCE
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Auskünfte über Impfvorschriften/-empfehlungen für das geplante Urlaubsland
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Vermittlung ärztlicher Betreuung
- Informationen über Klimaverhältnisse
- Informationen über Devisenbestimmungen
NOTFALL-SERVICE
- 24-Stunden-Hotline
- Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline je Versicherungsfall bis 50 €
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.)
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Informationen über Krankenhäuser im Ausland
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland
- Organisation in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person von abhandengekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
ZUSATZVERSICHERUNG Haftpflicht, Unfall (optional)
BEITRÄGE
Der Beitrag richtet sich nach der Dauer Ihrer gesamten Reise sowie Ihrem Alter und wird entsprechend Ihrer Reisezeit taggenau berechnet. Sollten Sie während der Reise in die nächst höhere Altersstufe gelangen, ist ab diesem Zeitpunkt der höhere Beitrag zu zahlen.
DEUTSCHLAND / EU / SCHENGEN-STAATEN
Reisedauer bis 365 Tage
Beitrag pro Tag | EINZELPERSON |
---|---|
INCOMING KRANKENVERSICHERUNG | |
0 bis 64 Jahre | 1,60 € |
65 bis 74 Jahre | 4,50 € |
ab 75 Jahre | 6,50 € |
Zusatzschutz - Haftpflicht, Unfall (optional) | |
0 bis 75 Jahre | 0,35 € |
Mindestprämie: 10 Tage
ABSCHLUSS LEICHT GEMACHT
Um Ihnen den Versicherungsabschluss so leicht wie möglich zu machen, geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Abschlusskriterien.
01
Abschlussfrist
innerhalb 10 Tagen nach Einreise in Deutschland, EU/EWR
02
Zahlweise
flexibel per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte
03
Bestätigung
sofort nach Buchung in deutscher Sprache per E-Mail
04
Verlängerung
ist vor Ablauf auf Anfrage und Prüfung möglich
05
Kündigung
kann in Schriftform (Brief / E-Mail) taggenau erfolgen
06
Rückerstattung
von Restbeiträgen bei vorzeitiger Rückreise
INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER
Das Wichtigste zusammengefasst finden Sie in der Tarifübersicht. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
VERSICHERER & RISIKOTRÄGER
Sie wollen einen Schaden oder Leistungsfall melden? Hier erhalten Sie kompetente Hilfe bei Krankheit, Unfall oder anderen Notfällen.
Würzburger Versicherungs-AG
Würzburger Versicherungs-AG
Postanschrift:
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
Notrufservice / Schadenmeldung
24-h-Notrufnummer
+49 931 2795 255
Schadenmeldung per E-Mail:
leistung.reise@wuerzburger.com
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer kann die Incoming Reiseversicherung in Anspruch nehmen?
Ob privat zu Gast bei der Familie, Urlaub bei Freunden oder ein Besuch einer Messe - die Versicherung schützt Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur vorübergehend in Deutschland oder Ländern der EU (einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) aufhalten.
Wann muss ich den Incoming-Versicherungsschutz abschließen?
Erfüllt der Tarif die Anforderungen für ein Schengen-Visum?
Für welche Staaten benötige ich ein Schengen-Visum?
Mein Visum wurde abgelehnt – was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Kann ich die Versicherung meines Gastes verlängern?
Ihr Gast ist bereits in Deutschland und benötigt eine Anschlussversicherung - was nun?
Mein Besuch reist vorzeitig zurück - wie erfolgt die Kündigung?