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ReisePolice EDUCATION 60

ReisePolice EDUCATION 60 - Auslandskrankenversicherung

Die ReisePolice EDUCATION60 richtet sich an deutsche und ausländische Reisende, darunter insbesondere Studenten, Praktikanten, Sprachschüler und Work-and-Travel-Teilnehmer, die sich bis zu 5 Jahre im weltweiten Ausland aufhalten. Ganz gleich, ob Sie ein umfangreiches Reiseschutz-Paket oder nur eine Auslandskrankenversicherung benötigen - mit der Auslandversicherung EDUCATION 60 von ReisePolice bleiben Sie immer flexibel.

Der ergänzende Zusatzschutz beinhaltet auf Wunsch einen Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckschutz, und bietet in Kombination mit der Krankenversicherung einen optimalen Versicherungsschutz für Ihren Aufenthalt im Ausland.

Die Versicherung ist für folgenden Personenkreis zu empfehlen:

  • Schüler, Studenten & Au-Pairs
  • Freiwillige
  • Work & Travel / Working Holiday (über Organisation oder selbst gebucht)
  • Praktikanten, Doktoranden & Stipendiaten
  • Professoren, Lektoren & Gastwissenschaftler
  • sonstige Personen mit Weiterbildungshintergrund (Nachweis)
ab
35,00 €
pro Monat

SONDERTARIF
auf einen Blick

Grundbaustein
Auslandskrankenversicherung

Laufzeit
1 bis 60 Monate

Altersgrenze
59 Jahre (60. Geb.)

Geltungsbereich
Welt inkl. USA/CAN

Selbstbehalt
0 EURO

Schutz im Heimatland
bis 6 Wochen pro Versicherungsjahr

Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall, Notfall, Gepäck

ReisePolice EDUCATION 60 - LEISTUNGEN

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.
ReisePolice EDUCATION 60 - AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG PREMIUM
  • ohne Selbstbeteiligung
  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis 500 € je Versicherungsjahr
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
  • Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis 750 € je Versicherungsjahr mit 100% bzw. darüber hinaus gehende Kosten mit 75% bis max. 2.000 € je Versicherungsjahr
  • Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50 % bis maximal 1.500 € je Versicherungsjahr
  • Zahnersatz mit 50 % bis maximal 1.500 € je Versicherungsjahr
  • Unfallbedingter Zahnersatz bis 2.500 € je Versicherungsjahr
  • Transport zum nächst erreichbaren Krankenhaus
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
  • Rücktransport ins Heimatland medizinisch sinnvoll und vertretbar
  • Überführung und Bestattung bis 50.000 €
  • Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person
  • Psychoanalytische / psychotherapeutische ambulante Behandlung bis 1.000 €
  • Versicherungsschutz im Heimatland bei vorübergehender Rückkehr max. 6 Wochen je Versicherungsjahr (Mindestvertragsdauer 12 Monate)

ReisePolice EDUCATION 60 - BEITRÄGE

Die Beiträge variieren je nach Reisedauer und dem Alter der Person - sie sind gestaffelt entsprechend dieser Faktoren.
WELTWEIT mit USA & Kanada
EINZELPERSON
Beitrag pro Monat 1.-12. Monat 13.-60. Monat
KRANKENVERSICHERUNG
0 bis 39 Jahre 35,00 € 55,00 €
40 bis 59 Jahre 70,00 € 110,00 €
ZUSATZSCHUTZ Komfort Plus (optional)
Haftpflicht, Unfall, Notfall
0 bis 39 Jahre 6,00 € 6,00 €
40 bis 59 Jahre 9,00 € 9,00 €
ZUSATZSCHUTZ Komfort Premium (optional)
Haftpflicht, Unfall, Notfall, Gepäck
0 bis 39 Jahre 15,00 € 15,00 €
40 bis 59 Jahre 18,00 € 18,00 €

ABSCHLUSS & VERTRAG

Das Wichtigste zu den Vertragsmodalitäten.
Abschlussfrist
Ein Abschluss muss vor Reiseantritt erfolgen. Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer.
Zahlweise
Zahlungsarten: SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal. Die Zahlweise ist flexibel wählbar.
Bestätigung
Sie erhalten den Versicherungsschein (dt/en) sofort nach Abschluss per E-Mail.
Verlängerung
Eine Vertragsverlängerung muss geprüft und vor Ablauf schriftlich beantragt werden.
Kündigung
Die Kündigung erfolgt bei vorzeitiger Rückreise und Nachweis monatsgenau nach Eingang.
Rückerstattung
Bei vorzeitiger Beendigung der Reise ist eine anteilige Erstattung der Prämie möglich.

ReisePolice EDUCATION 60 - VERBRAUCHERINFORMATIONEN

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen und Details zu unserer Reiseversicherung.

VERSICHERER & RISIKOTRÄGER

Möchten Sie einen Schaden oder Leistungsfall melden? Hier finden Sie sachkundige Unterstützung bei Krankheit, Unfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen.

HanseMerkur Reiseversicherung AG

HanseMerkur Reiseversicherung AG

Postanschrift:
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg

Notrufservice / Schadenmeldung

24-h-Notrufnummer
+49 40 5555-7877


Schadenmeldung per E-Mail:
reiseleistung@hansemerkur.de

FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten auf oft gestellte Fragen (FAQ)
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Für Deutsche im Ausland gilt: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise zu stellen. Vertraglich vereinbarter Versicherungsbeginn muss stets der Abreisetag aus Deutschland sein. Das Datum der Grenzüberschreitung ins Ausland ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich!

Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Die Höchstversicherungsdauer beträgt je nach gewähltem Tarif maximal fünf Jahre. Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes der versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland nicht mehr vorliegen. Beispielsweise dann, wenn ein ausländischer Gast in sein Heimatland zurückkehrt oder der Deutsche seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt.
Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Ablauf des Versicherungsmonats, in dem die versicherte Person 60 Jahre alt wird.
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