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Auslandskrankenversicherung für Studenten, Praktikanten, Sprachschüler & Work and Travel
Die Auslandskrankenversicherung ReisePolice EDUCATION 60 richtet sich an Personen mit deutschem Wohnsitz, die einen langfristigen Aufenthalt (bis zu 60 Monaten) im Ausland planen. Zum versicherbaren Personenkreis zählen folgende Zielgruppen mit entsprechendem Nachweis:
- Schüler, Studenten & Au-Pairs
- Freiwillige
- Work & Travel / Working Holiday (über Organisation oder selbst gebucht)
- Praktikanten, Doktoranden & Stipendiaten
- Professoren, Lektoren & Gastwissenschaftler
- sonstige Personen mit Weiterbildungshintergrund (Nachweis)
ab
35,00 €
pro Monat
VORTEILE
auf einen Blick
Grundbaustein
Auslandskrankenversicherung
Laufzeit
bis zu 5 Jahren
Altersgrenze
60 Jahre
Geltungsbereich
Welt inkl. USA/CAN
Selbstbehalt
0 EURO
Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall, Notfall, Gepäck
HIGHLIGHTS DER REISEPOLICE EDUCATION 60
Vier herausragende Argumente, die für unseren Sondertarif sprechen.
Weltweiter Schutz
inkl. USA/CAN
Top-Leistungen
zum Sparpreis
Schutz im Heimatland
bis 6 Wochen/Jahr
erfüllt J1-Visa
Anforderungen
LEISTUNGEN
Detaillierte Informationen zur ReisePolice EDUCATION 60 entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen sowie den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG PREMIUM
- ohne Selbstbeteiligung
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis 500 € je Versicherungsjahr
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
- Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis 750 € je Versicherungsjahr mit 100% bzw. darüber hinaus gehende Kosten mit 75% bis max. 2.000 € je Versicherungsjahr
- Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50 % bis maximal 1.500 € je Versicherungsjahr
- Zahnersatz mit 50 % bis maximal 1.500 € je Versicherungsjahr
- Unfallbedingter Zahnersatz bis 2.500 € je Versicherungsjahr
- Transport zum nächst erreichbaren Krankenhaus
- medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
- Rücktransport ins Heimatland medizinisch sinnvoll und vertretbar
- Überführung und Bestattung bis 50.000 €
- Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person
- Psychoanalytische / psychotherapeutische ambulante Behandlung bis 1.000 €
AUSLANDS-ZUSATZVERSICHERUNG KOMFORT PLUS (optional)
AUSLANDS-ZUSATZVERSICHERUNG KOMFORT PREMIUM (optional)
BEITRÄGE
Der Beitrag richtet sich nach der Dauer Ihrer gesamten Reise sowie Ihrem Alter und wird entsprechend einer Prämienstaffelung vom 1.-12. Monat sowie 13.-60. Monat berechnet. Sollten Sie während der Reise in die nächst höhere Altersstufe gelangen, ist ab diesem Zeitpunkt der höhere Beitrag zu zahlen.
WELTWEIT mit USA & Kanada
EINZELPERSON
Beitrag pro Monat | 1.-12. Monat | 13.-60. Monat |
---|---|---|
AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG | ||
bis 39 Jahre | 35,00 € | 55,00 € |
40 bis 60 Jahre | 70,00 € | 110,00 € |
ZUSATZSCHUTZ Komfort Plus (optional) Haftpflicht, Unfall, Notfall |
||
bis 39 Jahre | 6,00 € | 6,00 € |
40 bis 60 Jahre | 9,00 € | 9,00 € |
ZUSATZSCHUTZ Komfort Premium (optional) Haftpflicht, Unfall, Notfall, Gepäck |
||
bis 39 Jahre | 15,00 € | 15,00 € |
40 bis 60 Jahre | 18,00 € | 18,00 € |
ABSCHLUSS LEICHT GEMACHT
Um Ihnen den Versicherungsabschluss so leicht wie möglich zu machen, geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Abschlusskriterien.
01
Abschlussfrist
der Abschluss muss vor Reiseantritt erfolgen
02
Zahlweise
flexibel per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal
03
Bestätigung
in deutscher und englischer Sprache per E-Mail
04
Verlängerung
muss vor Ablauf schriftlich beantragt werden
05
Kündigung
kann in Schriftform monatsgenau erfolgen
06
Rückerstattung
von Restbeiträgen bei vorzeitiger Rückreise
INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER
Das Wichtigste zusammengefasst finden Sie in der Tarifübersicht. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
VERSICHERER & RISIKOTRÄGER
Sie wollen einen Schaden oder Leistungsfall melden? Hier erhalten Sie kompetente Hilfe bei Krankheit, Unfall oder anderen Notfällen.
HanseMerkur Reiseversicherung AG
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Postanschrift:
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Notrufservice / Schadenmeldung
24-h-Notrufnummer
+49 40 5555-7877
Schadenmeldung per E-Mail:
reiseleistung@hansemerkur.de
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Für Deutsche im Ausland gilt: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise zu stellen. Vertraglich vereinbarter Versicherungsbeginn muss stets der Abreisetag aus Deutschland sein. Das Datum der Grenzüberschreitung ins Ausland ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich!
Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Die Höchstversicherungsdauer beträgt je nach gewähltem Tarif maximal fünf Jahre. Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes der versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland nicht mehr vorliegen. Beispielsweise dann, wenn ein ausländischer Gast in sein Heimatland zurückkehrt oder der Deutsche seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt.
Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Die Höchstversicherungsdauer beträgt je nach gewähltem Tarif maximal fünf Jahre. Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes der versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland nicht mehr vorliegen. Beispielsweise dann, wenn ein ausländischer Gast in sein Heimatland zurückkehrt oder der Deutsche seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt.
Kann der Tarif als Anschlussversicherung gebucht werden?
Erfüllt der Versicherungsschutz die J1-Visa-Kriterien für ein Studium in den USA?
Wie unterscheidet sich der Tarif EDUCATION 60 zum EDUCATION 24?
Ich brauche eine gesonderte fremdsprachige Bestätigung - was tun?
Ist ein Heimaturlaubschutz mitversichert?
Kann ich meinen Versicherungsschutz verlängern?
Ich beende meine Reise eher, kann ich die Versicherung vorzeitig kündigen?
Warum sollte ich die Reiseversicherung EDUCATION 60 über ReisePolice.de abschließen?