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Reisepolice World

Auslandsversicherung für Studenten, Sprachschüler & Work and Travel

Die Auslandsversicherung ReisePolice WORLD wurde für Deutsche im weltweiten Ausland sowie für Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland oder der EU/EWR entwickelt und ist für folgende Zielgruppen geeignet:

  • Schüler, Sprachschüler, Studenten, Au-Pairs & Freiwillige
  • Praktikanten, Doktoranden & Gastwissenschaftler
  • Work & Travel Teilnehmer (organisiert / selbst gebucht)
  • Backpacker, Globetrotter & Langzeiturlauber
  • nicht entsandte Geschäftsreisende
  • begleitende Familienmitglieder
ab
28,00 €
pro Monat

VORTEILE
auf einen Blick

Grundbaustein
Auslandskrankenversicherung

Laufzeit
bis 24 Monate

Altersgrenze
55 Jahre

Geltungsbereich
EU, Welt (+/- USA & CAN)

Selbstbehalt
0 EURO

Zusatzbaustein
Haftpflicht, Unfall, Gepäck & Unterbrechung

HIGHLIGHTS DER REISEPOLICE WORLD

Vier herausragende Argumente, die für unseren Sondertarif sprechen.


hervorragende
Leistungen


ohne
Selbstbeteiligung


Schutz im Heimatland
bis 8 Wochen/Jahr


flexibler
Geltungsbereich

LEISTUNGEN

Detaillierte Informationen zur ReisePolice WORLD entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen sowie den Allgemeinen Vertragsbedingungen.
AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen
  • ambulante Heilbehandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • Strahlen,- Licht und sonstige physikalische Behandlungen
  • Heilmittel, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
  • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
  • Impfungen, die während des versicherten Aufenthaltes erforderlich werden
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
  • Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen
  • provisorischer Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall
  • Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während des versicherten Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
  • Hilfsmittel, die während des versicherten Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls
  • Maximal fünf ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Sitzungen
  • Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
  • Telefonkosten für Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale der ERV je versicherten Fall
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
  • Entbindung oder Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
  • Heilbehandlungen für das neugeborene Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
  • Wenn die Schwangerschaft während des versicherten Aufenthaltes eingetreten ist:
    - Schwangerenvorsorge einschließlich Ultraschalluntersuchungen
    - ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
    - ambulante oder stationäre Entbindung, Erstattung der Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist
    - medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche
    - Geburtshelfer und Hebammen
    - postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen
  • Neugeborene können ab der Geburt versichert werden, Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt mit einem Tarif zur Auslandskrankenversicherung ReisePolice WORLD versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt.
  • erste telefonische Hilfestellung bei benötigtem psychologischem Beistand aufgrund einer Notsituation
  • Krankenhaustagegeld (als Kostenersatzleistung) bei stationärer Behandlung bis max. 30 Tage ab Beginn der Behandlung 50 € pro Tag
  • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Behandlung eines minderjährigen, mitreisenden Kindes
  • Nachleistung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport zum Wohnort im Heimatland oder zum Wohnort im Heimatland nächstgelegene geeignete Krankenhaus
  • Rückführung des Reisegepäcks zum Wohnort im Heimatland im Fall eines Rücktransports
  • medizinisch notwendiger Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei stationärem Aufenthalt oder ambulanter Erstversorgung
  • Überführung an den vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnsitz
  • Bestattung im Ausland, bis zur Höhe die eine Überführung kostet
  • im Todesfall - Rückführung des Gepäcks an des vor Antritt des versicherten Aufenthaltes letzten Wohnort im Heimatland
  • telefonische Beratung zur ärztlichen Versorgung oder zu Arzneimitteln
  • Hin- und Rückreisekosten für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei stationärem Aufenthalt länger als 5 Tage
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus (Darlehen) bis 15.000 €
  • Erstattung von Kosten für eine Notfallbetreuung, wenn die Betreuung minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann
  • Organisation der Rückreise minderjähriger Kinder oder betreuungsbedürftiger Personen und Übernahme der Mehrkosten für die Rückreise, wenn die Betreuung aufgrund von Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr gewährleistet werden kann; alternativ Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 €
  • Heimaturlaubsschutz pro Versicherungsjahr bis 8 Wochen

BEITRÄGE

Der Beitrag richtet sich nach der Dauer Ihrer gesamten Reise. Sie können zwischen der Variante Europa oder Welt wahlweise mit/ohne USA und Kanada wählen. Besonderheit ist die 50% Regelung je nach Wahl des Geltungsbereiches.
EUROPA
(1. - 24. Monat)
Beitrag pro Monat EINZELPERSON
AUSLANDSKRANKEN-VERSICHERUNG
bis 39 Jahre 28,00 €
40 bis 55 Jahre 35,00 €
SACHVERSICHERUNG (optional) bis 55 Jahre
Auslandsschutz (Komfort) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung 9,00 €
Auslandsschutz (Komfort-Plus) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung, Reisegepäck 14,50 €

Europa: Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira und Spitzbergen Wichtig: Außerhalb dieses Geltungsbereiches gilt der Tarif auch dann, wenn die Aufenthaltsdauer in den übrigen Ländern unter 50 % der Gesamtreisedauer beträgt.

WELTWEIT ohne USA & Kanada
(1. - 24. Monat)
Beitrag pro Monat EINZELPERSON
AUSLANDSKRANKEN-VERSICHERUNG
bis 39 Jahre 35,00 €
40 bis 55 Jahre 44,00 €
SACHVERSICHERUNG (optional) bis 55 Jahre
Auslandsschutz (Komfort) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung 9,00 €
Auslandsschutz (Komfort-Plus) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung, Reisegepäck 14,50 €

Weltweit ohne USA/Kanada: Gültig, wenn Ihr Aufenthalt vollständig oder zu mindestens 51 % außerhalb der USA/Kanada stattfindet

WELTWEIT mit USA & Kanada
(1. - 24. Monat)
Beitrag pro Monat EINZELPERSON
AUSLANDSKRANKEN-VERSICHERUNG
bis 39 Jahre 62,00 €
40 bis 55 Jahre 74,00 €
SACHVERSICHERUNG (optional) bis 55 Jahre
Auslandsschutz (Komfort) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung 9,00 €
Auslandsschutz (Komfort-Plus) - Haftpflicht, Unfall, Unterbrechung, Reisegepäck 14,50 €

Weltweit mit USA/Kanada: Gültig, wenn Ihr Aufenthalt vollständig oder zu mindestens 50 % in den USA/Kanada stattfindet

ABSCHLUSS LEICHT GEMACHT

Um Ihnen den Versicherungsabschluss so leicht wie möglich zu machen, geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Abschlusskriterien.
01

Abschlussfrist

der Abschluss muss vor Reiseantritt erfolgen
02

Zahlweise

einmalig per SEPA-Lastschrift, oder Kreditkarte
03

Bestätigung

in deutscher und englischer Sprache per E-Mail
04

Verlängerung

eine Vertragsverlängerung ist nicht möglich
05

Kündigung

kann in Schriftform monatsgenau erfolgen
06

Rückerstattung

von Restbeiträgen bei vorzeitiger Rückreise

INFORMATIONEN FÜR VERBRAUCHER

Das Wichtigste zusammengefasst finden Sie in der Tarifübersicht. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

VERSICHERER & RISIKOTRÄGER

Sie wollen einen Schaden oder Leistungsfall melden? Hier erhalten Sie kompetente Hilfe bei Krankheit, Unfall oder anderen Notfällen.

ERGO Reiseversicherung AG

ERGO Reiseversicherung AG (ERV)

Postanschrift:
Thomas-Dehler-Straße 2
81737 München

Notrufservice / Schadenmeldung

24-h-Notrufnummer
+49 89 4166 -1010


Schadenmeldung per E-Mail:
contact@ergo-reiseversicherung.de

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wer ist versicherungsfähig und was ist bei Versicherungsabschluss zu beachten?
Der Versicherungsschutz muss vor Reiseantritt für die gesamte Dauer der Reise gebucht werden. Sie können einen Versicherungsvertrag abschließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in Deutschland oder in einem der nachfolgenden EU/EWR Länder haben: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien.